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Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz

🐾 § 11 Tierschutzgesetz – Erlaubnispflicht für Tierbetreuer:innen einfach erklärt


Wer beruflich mit Tieren arbeitet – sei es als Tiersitter:in, Trainer:in oder Betreiber:in einer Tierpension – stößt früher oder später auf den § 11 des deutschen Tierschutzgesetzes. Doch was genau steckt dahinter, wer braucht diese Erlaubnis und wie bekommt man sie?

Hier findest du eine verständliche Zusammenfassung, die dir den Einstieg erleichtert.


🔍 Was bedeutet die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz?


Nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes benötigen Personen, die gewerbsmäßig Tiere betreuen, trainieren, halten oder züchten, eine behördliche Erlaubnis.

Das gilt insbesondere für:


  • Tierpensionen und Hundetagesstätten

  • Tiertrainer:innen und Verhaltenstherapeut:innen

  • gewerbliche Züchter:innen

  • mobile und stationäre Tierbetreuer:innen



Zwar werden mobile Tiersitter:innen im Gesetz nicht explizit genannt, doch viele Veterinärämter sehen hier Vergleichbarkeiten mit gewerblichen Hundetrainern. Deshalb verlangen viele Behörden auch von mobilen Tiersittern eine entsprechende Genehmigung.


📌 Tipp: Frag im Zweifel immer beim zuständigen Veterinäramt deines Landkreises oder deiner Stadt nach, ob du eine Erlaubnis brauchst. So bist du auf der sicheren Seite.


💼 Wer gilt als gewerbsmäßig?


Ob du gewerbsmäßig arbeitest, hängt nicht davon ab, ob du ein Gewerbe angemeldet hast, sondern wie regelmäßig und mit welcher Absicht du arbeitest.


Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, spezialisiert auf Tierrecht, erklärt:

„Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.“

👉 Das heißt:

Wenn du regelmäßig gegen Bezahlung Hunde oder Katzen betreust, gilt deine Tätigkeit als gewerblich.

Wenn du gelegentlich Nachbars Hund kostenlos betreust, nicht.




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📝 Wie beantrage ich die Erlaubnis?

Die Erlaubnis nach § 11 beantragst du beim zuständigen Veterinäramt.

Du reichst dort einen schriftlichen Antrag ein und musst deine Sachkunde nachweisen – also deine Kenntnisse über Tierhaltung, Pflege und Verhalten.


Häufig geforderte Unterlagen:


  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis

  • Lebenslauf mit tierbezogenen Tätigkeiten

  • Beschreibung der Tätigkeit (Art, Umfang, ggf. Räumlichkeiten)

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Nachweise über Fachkenntnisse (z. B. Zertifikate, Schulungen, Berufserfahrung

  • ggf. Nachweise über Zuverlässigkeit


Sobald alle Unterlagen eingereicht sind, prüft das Veterinäramt deinen Antrag.

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu vier Monate.


🎓 Wie kann ich meine Fachkenntnis nachweisen?

Der sogenannte Sachkundenachweis belegt, dass du über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügst.

Dafür gibt es mehrere Wege:


  1. Berufsausbildung

    Eine abgeschlossene Ausbildung als:

    • Tierpfleger:in

    • Tiermedizinische:r Fachangestellte:r

    • Hundefachwirt:in


  2. Lehrgänge & Seminare

    Auch die Teilnahme an anerkannten Kursen kann die Sachkunde belegen, z. B.:

    • IHK Potsdam: Hundeerzieher & Verhaltensberater

    • Landestierärztekammer Schleswig-Holstein

    • Fachakademie für Hundetrainer Köln


  3. Berufserfahrung & Weiterbildungen

    Alternativ kann auch langjährige Erfahrung mit geeigneten Nachweisen anerkannt werden, etwa:

    • Referenzen

    • Praktikumszeugnisse

    • Teilnahmebestätigungen von Fortbildungen

    Sollte ein Veterinäramt solche Nachweise ablehnen, kann man rechtlich dagegen vorgehen – Behörden müssen verhältnismäßig entscheiden.



💚 Warum § 11 wichtig ist

Die Erlaubnispflicht ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Schutz für Tiere und Tierhalter:innen.

Sie sorgt dafür, dass nur Personen mit ausreichender Sachkenntnis gewerblich mit Tieren arbeiten dürfen.

Das schafft Vertrauen, Sicherheit und Professionalität – sowohl für dich als Tierbetreuer:in als auch für deine Kund:innen.


Fazit

Wer regelmäßig Tiere gegen Bezahlung betreut, trainiert oder hält, benötigt eine behördliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz.

Die Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren, daher lohnt sich der direkte Kontakt mit deinem Veterinäramt.

So stellst du sicher, dass deine Arbeit nicht nur mit Herz, sondern auch rechtskonform und verantwortungsvoll erfolgt.


Weiterführende Infos

 
 
 

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